AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


Es gelten bei Angeboten, Aufträgen und Verträgen die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.


1. Weitergabe-Verbot
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise von CAN-estate sind ausschließlich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne vorherige, schriftliche Zustimmung von CAN-estate an Dritte weiterzugeben.

Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließen ein Dritter oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, CAN-estate die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer zu entrichten.

2. Doppeltätigkeit

CAN-estate darf sowohl für den Verkäufer/Vermieter als auch für den Käufer/ Mieter provisionspflichtig tätig werden.

3. Objektangaben
CAN-estate weist ausdrücklich darauf hin, dass die von ihr weitergegebenen Objektinformationen größtenteils vom Verkäufer/Vermieter, von einem Dritten oder der Niederschrift in Akten des Bauamts oder Grundbuchamts stammen und von ihr, dem Makler, weder auf ihre Richtigkeit noch auf ihre Vollständigkeit überprüft worden sind.


4. Datenschutz
Alle personen- und objektbezogenen Daten werden ausschließlich nur für die Bearbeitung des Auftrags von CAN-estate verwendet. Der Auftraggeber willigt der Datenweitergabe an Dritte zu, sofern dies für die Erfüllung des Auftrags erforderlich ist. Eine andere Weitergabe der Daten erfolgt ausdrücklich nicht. Gemäß BGB sind wir verpflichtet Ihnen Zugriffsrecht auf Ihre von uns gespeicherten Kontaktdaten zu ermöglichen und diese sofern notwendig korrigieren bzw. auf Wunsch löschen zu lassen.


5. Provisionsanspruch
Mit dem Abschluss eines durch unseren Nachweis oder unsere Vermittlung zustande gekommenen Hauptvertrages ist gemäß §652 BGB, wenn nichts anderes vereinbart, die ortsübliche Provision i.H.v. 3,57 % inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer fällig.


6. Haftungsbegrenzung
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränken sich die Haftung sowie die unserer Erfüllungsgehilfen auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen von nicht vertragswesentlichen Pflichten, durch deren Verletzung die Durchführung des Vertrages nicht gefährdet wird, haften weder wir noch unsere Erfüllungsgehilfen. Vertragswesentlich ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf. Unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus Garantie bleibt hiervon unberührt. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden. Eine steuerliche Beratung wird seitens CAN-estate nicht geleistet.


7. Versicherung
Es besteht Versicherungsschutz durch eine Vermögensschaden- & Betriebshaftpflichtversicherung.


8. Gerichtsstand
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so gilt als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche als Gerichtsstand der Firmensitz von
CAN-estate vereinbart.


9. Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, CAN-estate, Hakan CAN, Buchenweg 7, 56244 Ötzingen, Telefax: +49 (0) 2602 / 9198077,
E-Mail: info@CAN-estate.de
, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.


10. Salvatorische Klausel
Für den Fall, dass eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ungültig oder undurchsetzbar sein sollten oder dies im Nachhinein werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt, es sei denn, durch den Wegfall einzelner Klauseln würde eine Vertragspartei so unzumutbar benachteiligt, dass ihr ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.
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